Bis zu 75 % im ersten Jahr steuerlich geltend machen
Die Bundesregierung hat zum 01.07.2025 die Abschreibungsbedingungen für Photovoltaik deutlich verbessert. Wer jetzt in eine eigene PV-Anlage investiert, kann einen Großteil der Investitionskosten noch im Anschaffungsjahr steuermindernd geltend machen - den IAB sogar schon in den Vorjahren.
Ihre PV-Anlage ist ein bewegliches Wirtschaftsgut: Sie gehört Ihnen, befindet sich jedoch auf von der Sonneninitiative angemieteten privaten, kommunalen oder gewerblichen Dächern. Planung, Bau und Betrieb übernehmen wir.
Investitionsabzugsbetrag
der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe absetzen - auch schon in den Jahren vor der Anschaffung Ihre PV-Anlage.
Degressive AfA
jährlich vom Restwert Ihrer Module – höhere Abschreibungen in den ersten Jahren, wenn sie den größten Effekt haben.
Sonderabschreibung
des Restbuchwerts nach IAB und AfA – zusätzlich in den ersten fünf Jahren auf Ihre Module anwendbar.
Steuerersparnis berechnen
Stand 2026 · Beispielrechnung · keine SteuerberatungVereinfachte Darstellung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater.
Die zwei Wege - Sie haben die Wahl
Die Grenzen sind flexibel – wir helfen Ihnen gerne, die optimale Variante für Ihre Situation zu finden.
Steuerfrei genießen
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Für PV-Anlagen bis 30 kWp
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Ihre Erträge fließen – ohne Finanzamt
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Ideal, wenn Sie einfach anlegen möchten
Steuervorteile nutzen
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Für PV-Anlagen über 30 kWp
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Abschreibungen senken Ihre Steuerlast
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Ideal bei höherem Einkommen
Die Regeln im Detail
Ihr Bürgersonnenkraftwerk ist einkommensteuerfrei, wenn:
Ihre PV-Anlage nicht größer als 30 kWp ist und die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert ist
Ihr Gesamtbesitz an steuerfreien Anlagen unter 100 kWp bleibt
Bei größeren PV-Anlagen: Die Gesamtleistung pro Wohn- oder Geschäftseinheit maximal 30 kWp beträgt
Beispiel: Eine 60 kWp-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus mit 2 Einheiten gilt als steuerfrei (60 ÷ 30 = 2).
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten stehen Ihnen offen, wenn:
Ihre PV-Anlage über 30 kWp groß ist
Sie mit mehreren PV-Anlagen die 100-kWp-Grenze überschreiten
In diesem Fall können Sie den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und die degressive AfA nutzen, um Ihren zu versteuernden Gewinn in den ersten Jahren erheblich zu reduzieren.
Seit 2023 gilt für viele Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG). Das betrifft Anlagen:
auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden
oder mit einer Leistung bis 30 kWp
Bei den meisten Bürgersonnenkraftwerken der Sonneninitiative fällt daher keine Umsatzsteuer beim Erwerb an. Bei Projekten, die diese Kriterien nicht erfüllen, informieren wir Sie transparent über die steuerliche Behandlung.
Projektunterlagen unverbindlich anfordern
Erhalten Sie Technik-, Umwelt- und Wirtschaftsdaten zu unseren aktuellen und kommenden Projekten - inklusive Vergütungsprognose. Die Unterlagen senden wir Ihnen per E-Mail, sobald sie verfügbar sind.