Sonneninitiative
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Bundesweite Solarpflicht kommt ab 2027! Viele Gebäudeeigentümer fragen sich jetzt, ob ihre Dächer betroffen sind – und was technisch und wirtschaftlich überhaupt möglich ist. Genau dafür entwickelt die Sonneninitiative seit über 20 Jahren Solar- und Nutzungskonzepte für Gebäude.

Bundesweite Solarpflicht kommt ab 2027

Mit dem geplanten § 106 des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wird Solarenergie erstmals bundesweit zum Standard für viele Gebäude. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Gebäude künftig so geplant werden sollen, dass „das Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie optimiert wird“.

Konkret bedeutet das nach aktuellem Entwurfsstand:
Ab dem 1. Januar 2027 sollen neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche verpflichtend mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet werden. Betroffen wären also insbesondere Gewerbe- und Industriegebäude sowie öffentliche Bauten.

Ab 2028 sollen zusätzlich bestehende Gewerbegebäude ab 500 m² Nutzfläche sowie öffentliche Gebäude ab 2.000 m² bei grundlegenden Dachsanierungen einbezogen werden. Die Schwelle für öffentliche Gebäude soll 2029 weiter auf 750 m² sinken.

Nicht betroffen wären voraussichtlich weiterhin:

  • technisch ungeeignete Dächer,

  • stark verschattete Flächen,

  • oder wirtschaftlich unzumutbare Sonderfälle.

Künftig könnte bei vielen Neubauten und Dachsanierungen automatisch die Frage gestellt werden: Warum bleibt das Dach eigentlich ungenutzt? Und wer dann keinen Ausnahmetatbestand nachweisen kann, kriegt Ärger.

Gebäudeeigentümer bietet die Sonneninitiative an: Wir prüfen mit einer Machbarkeitsstudie, was bei Ihnen geht und was nicht geht. Und begründen dies ausführlich in Form einer wissenschaftlichen Expertise. Dies kann dann als Nachweis gem. § 106 GModG dienen. Sollte als Ergebnis herauskommen, dass eine Anlage Sinn macht, setzen wir diese gerne für Sie um – auch ohne Kosten für den Gebäudeeigentümer.

Für den Verein ist diese Entwicklung wenig überraschend, denn dieses Marktsegment bearbeitet er bereits seit 2003: Große PV-Anlagen auf öffentlichen und gewerblichen Gebäuden.

Was damals oft noch als „alternative Energieversorgung“ galt, entwickelt sich nun Schritt für Schritt zum neuen baulichen Standard. Unterstützt wird diese Entwicklung zusätzlich durch die europäische Gebäuderichtlinie EPBD, die den Ausbau von Solarenergie auf Gebäuden europaweit deutlich beschleunigen soll.

 

Und natürlich gilt:
Nicht betroffen wären auch die vielen hundert Dächer, auf denen längst Bürgersonnenkraftwerke liegen!😉

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