Sonneninitiative
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Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen dem zuständigen Netzbetreiber mitteilen, in welcher Veräußerungsform sie ihren Strom einspeisen wollen. Das klingt banal, hat aber spürbare finanzielle und rechtliche Auswirkungen – denn falsche oder verspätete Meldungen können zu deutlichen Einnahmeeinbußen führen. Der folgende Artikel schafft einen Überblick: Fristen, Wechselmöglichkeiten und Risiken.

Achtung PV-Anlagenbetreiber! Stichtag: 31.12. – Mitteilung der Veräußerungsform

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